AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Allgemeines:

Diese Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung für sämtliche Rechtsgeschäfte sowie Zusatz- und Folgeaufträge zwischen dem Auftraggeber und der Firma Ing. Alois Rössl e.U. (im Folgenden kurz Firma Rössl) 

 

2. Kostenschätzungen:

Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit bei Kostenschätzungen, diese sind stets unverbindlich.

 

3. Vertragsabschluss:

Sämtliche Angebote sind freibleibend. Mündliche Nebenabsprachen sind unverbindlich. Mit der Erteilung des Auftrages anerkennt der Käufer die nachstehenden Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteile an. Vertragsbestandteile des Bestellers/Käufers haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich oder schriftlich anerkannt wurden. Bestellungen und Angebote gelten als angenommen durch Erbringung der Leistung, Lieferung oder schriftlicher Auftragsbestätigung.

 

4. Preise:

4.1. Bei Annahme eines Auftrages ohne vorheriger Angebotslegung, darf die Firma Rössl ein angemessenes Entgelt geltend machen. Stellt sich im Zuge der Auftragsausführung heraus, dass auch Leistungen auszuführen sind, die nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurden, beauftragt der Auftragnehmer die Firma Rössl mit der Erbringung der Leistung, wofür ein angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt werden darf.

4.2. Ersatzteilpreise verstehen sich als Exklusivpreise, Maschinenpreise hingegen immer als Inklusivpreise.

 

5. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug:

Unsere Rechnungen sind bei Erhalt sofort, ohne jeglichen Abzug zur Zahlung fällig. Der Käufer anerkennt diese von uns vorgeschriebenen Zahlungskonditionen als verbindlich.

Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber der Firma Rössl Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a.. Für jede der Firma Rössl erstellte Mahnung gelten Mahnkosten in der Höhe von € 10 pro Mahnung als vereinbart. Bei nicht Einhalten der Zahlungspflicht, ist die Firma Rössl berechtigt, seine Leistungspflicht bis zum vollständigen Ausgleich der Forderung einzustellen, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen, oder bereits ausgelieferte Sachen wieder abzuholen ohne dass dies den Auftraggeber von seiner Leistungspflicht entbindet.

 

6. Eigentumsvorbehalt:

Alle Waren, gelieferte und montierte Teile bleiben bis zu deren vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Firma Rössl. Allfällige Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts vom Kunden zu veranlassen, wobei der Leistungsgegenstand ebenso pfleglichen Umgang erfahren muss.

 

7. Pflichten des Auftraggebers:

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Leistungsgegenstand nur entsprechend der Betriebsanleitung, Bedienungsvorschrift, Sicherheitsvorschrift und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen in Betrieb zu setzen. Die ausgehändigten Bedienungsanleitungen der Hersteller sind zu befolgen und vorgeschriebene Wartungsarbeiten sind zu veranlassen. Es ist dafür zu sorgen, dass Sicherheitseinrichtungen von Maschinen nicht entfernt werden und dass diese vor Inbetriebnahme durch Unbefugte, insbesondere Kinder, verwahrt werden.

 

8. Gewährleistung:

Sofort erkennbare Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

 

9. Schadenersatz:

1. Die Firma Rössl haftet nur für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurden, wobei das Vorliegen grober Fahrlässigkeit der Kunde zu beweisen hat (Ausnahme Verbraucher im Sinne des KSchG).

2. Die Haftung für Folgeschäden, entgangen Gewinn, Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen. Eine Haftung für Verzugsschäden und Schäden resultierend aus fehlerhafter Bedienung, unrichtiger Einstellung der Maschine/des Leistungsgegenstandens gelten ebenfalls als ausgeschlossen.

3. Regressansprüche gegen die Firma Rössl gem. dem Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen.

4. Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche erlöschen, sobald der Kunde seine festgelegten Pflichten (Punkt 7) nicht wahrnimmt.  

 

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand:

Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens. Gerichtsstand: 3500 Landesgericht Krems. Die Anwendung des österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts gilt als vereinbart.

 

11. Salvatorische Klausel:

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen werden, bleiben die übrigen AGB unverändert wirksam. Die Parteien verpflichten sich eine rechtswirksame Regelung festzulegen, welche wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

Rechtliche Hinweise zu dieser Internetseite:

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